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Steuerbefreiung

Kirche in Not (ACN) / Schweiz-Fürstentum Liechtenstein ist in allen Kantonen von den Steuern befreit

Mit dem Schreiben vom 1. Dezember 2022 bestätigt die Dienststelle Steuern des Kantons Luzern gemäss Art. 70 Abs. 1 lit. h des StG und Art. 56. lit. g des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden die Steuerbefreiung des Vereins «Kirche in Not (ACN)», mit Sitz in Luzern, aufgrund ihrer gemeinnützigen Zweckverfolgung. Die Steuerbefreiung gilt auch für die übrigen Kantone und Gemeinden der Schweiz und Liechtenstein.

Bestätigungsschreiben des Kantons Luzern